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Gesellschafter-Geschäftsführer als Berater der eigenen GmbH: So gestalten Sie die Verträge richtig
Es ist zulässig und möglich, auch mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Vertrag über eine freie Beratertätigkeit für die eigene GmbH einzugehen. Dies geht unter bestimmten Voraussetzungen sowohl für die eigentliche Geschäftsführertätigkeit, als auch daneben für anderweitige Leistungen. Dieser Beitrag zeigt, was Sie bei einer solchen Vertragsgestaltung beachten müssen.
Mehrfach-Geschäftsführung bei Gesellschafter-Geschäftsführern: So vermeiden Sie steuerliche Gehaltskürzungen
Ist ein Geschäftsführer für mehr als eine Gesellschaft tätig, stellt sich die Frage, wie diesem Umstand bei der Gehaltsabrede Rechnung zu tragen ist. Im Normalfall ist dann eine Kürzung des Gehalts notwendig, da der Geschäftsführer ja nicht mehr zu 100% für die eine GmbH arbeitet. Dieser Beitrag zeigt, wie die vertragliche Gestaltung aussieht, damit es nicht zu unangemessenen Regelungen kommt, die das Finanzamt steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttungen der GmbH behandelt.
Pensionszusage: Altersversorgung des Geschäftsführers durch die GmbH richtig gestalten und die Risiken beachten
Besonders nicht sozialversicherungspflichtige GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sind darauf angewiesen, selbst etwas für ihre Altersvorsorge zu tun. Denn entweder haben sie keinen Anspruch auf eine gesetzliche Versorgung oder diese liegt weit unter ihren Einkünften im Arbeitsleben. Die Zusage einer Alters- und/oder Invaliditätsversorgung sowie die Versorgung der Hinterbliebenen durch die GmbH (Pensionszusage) ist bei richtiger Gestaltung eine der effektivsten Möglichkeiten der Absicherung.
Aufnahme neuer Gesellschafter in die GmbH: So geht es
Im Laufe des Lebens einer GmbH stellt sich meist irgendwann die Frage, ob ein oder mehrere Gesellschafter in die GmbH neu aufgenommen werden sollen. Das Thema kann altersbedingt auftreten, wenn der oder die bisherigen Inhaber aus der aktiven Tätigkeit ausscheiden wollen. Darüber hinaus sind aber auch eine Reihe anderer Situationen denkbar, in denen die Aufnahme dritter Personen in die Gesellschaft interessant ist. Dieser Beitrag zeigt, was bei der Aufnahme neuer Gesellschafter zu beachten ist.
Einpersonen-GmbH: Besonderheiten bei der GmbH mit nur 1 Gesellschafter
Auch einzelne Personen können ihr Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH betreiben. Für diese GmbHs, bei denen lediglich eine 1 Person Gesellschafter ist, gelten sämtliche Vorschriften genauso, wie sie auch für eine GmbH gelten, an der mehrere Gesellschafter beteiligt sind. Die Besonderheit liegt allerdings darin, dass im Gesellschaftsvertrag Regelungen über die Gewinnverteilung oder über die Gewichtung von Stimmrechten oder zur Liquidation der Gesellschaft nicht erforderlich sind.

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