Mustervertrag Pachtvertrag über eine Gaststätte

 

Zwischen _____ (Name und vollständige Anschrift sowie Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer)

- nachfolgend Verpächter genannt -

und

_____

- nachfolgend Pächter genannt -

wird folgender

Pachtvertrag

geschlossen:

§ 1 Pachtgegenstand und Pachtgebrauch

(1) Der Verpächter verpachtet dem Pächter die Gaststätte „_____“ (Straße, Nr.) in  _________ (PLZ Stadt). Die Gesamtnutzungsfläche beträgt _____. Mitverpachtet werden die in der Anlage I zu diesem Vertrag bezeichneten Gegenstände.

(2) Folgende gemeinschaftliche Einrichtungen und Anlagen können vom Pächter mitbenutzt werden:

  • _____
  • _____.

Die Benutzung der gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen ist in einer diesem Vertrag als Anlage beigefügten Hausordnung geregelt.

(3) Dem Pächter werden vom Verpächter für die Mietzeit die folgenden Schlüssel ausgehändigt:

  • _____ Gebäude-,
  • _____  Speicher-,
  • _____  Keller-,
  • _____  Garagen-Schlüssel.

(4) Sollte der Verpächter das Pachtobjekt zum vorgesehenen Pachtbeginn nicht rechtzeitig übergeben, haftet er nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

§ 2 Pacht- / Betriebskosten

(1) Die Pacht beträgt monatlich _____ EUR.

oder

(1) Die Pacht beträgt monatlich _____  EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von ____ %, mithin _____ EUR. Der Pächter versichert insoweit, dass er den Pachtgegenstand mindestens zu 95 % zur Erwirtschaftung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze verwenden wird. Der Pächter haftet dem Verpächter für Schäden, die ihm daraus entstehen, dass der Pächter entgegen der Zusicherung Umsätze getätigt hat, die beim Verpächter dazu führen, dass die Umsatzsteueroption nicht mehr zulässig ist. Mit dieser Pacht sind sämtliche Betriebskosten abgegolten, soweit sich nicht aus Abs. 2 etwas anderes ergibt.

ergänzend

Verändert sich der Verbraucherpreis- oder Nachfolgeindex für Deutschland (Basisjahr = 2015) um mindestens 5 % gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kann von jeder Partei die Aufnahme von Verhandlungen über eine angemessene Anpassung der Pacht verlangt werden. Kommt eine Einigung hierbei nicht zustande, wird die Höhe durch einen Sachverständigen der örtlichen IHK für die Vertragspartner verbindlich festgesetzt.

 Die Anpassung der Pacht kann jeweils mit Wirkung vom 1. des Monats an verlangt werden, der auf den Monat der Indexänderung folgt.

Entsprechendes gilt, wenn es erneut zu einer Veränderung des Verbraucherpreisindexes gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt der letzten Pachtanpassung um mindestens 5 % kommt. Die Änderung der Pacht erfolgt durch schriftliche Erklärung. Diese muss auch die Änderung der nach der Pachtanpassungsvereinbarung maßgebenden Preise nennen. Die dann neu zu ermittelnde Pacht ist ab dem übernächsten Monat nach der Abgabe der Erklärung zu zahlen. Ein Pachtänderungsverlangen, das auf die Veränderung des Verbraucherpreisindexes gestützt ist, kann nur geltend gemacht werden, wenn die Pacht mindestens 1 Jahr unverändert war.

oder

...

§ 5 Pflichten des Verpächters vor Einzug

Der Verpächter verpflichtet sich, die folgenden Arbeiten vor dem Einzug des Pächters auf seine Kosten vornehmen zu lassen:

_____.

§ 6 Schönheitsreparaturen / Inventar

(1) Der Pächter ist verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabständen die Schönheitsreparaturen durchzuführen.

(2) Hat der Pächter die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er spätestens bei Ende des Pachtverhältnisses alle bis dahin je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten auszuführen, soweit nicht der neue Pächter sie auf seine Kosten - ohne Berücksichtigung im Pachtpreis - übernimmt oder dem Vorpächter diese Kosten erstattet.

Werden Schönheitsreparaturen wegen des Zustands der Räume bereits während der Pachtdauer notwendig, um nachhaltige Schäden an der Substanz der Pachträume zu vermeiden oder zu beseitigen, sind die erforderlichen Arbeiten jeweils unverzüglich auszuführen.

(3) Soweit Schönheitsreparaturen am Ende des Pachtverhältnisses durchzuführen sind, müssen sie fachgerecht ausgeführt werden. Kommt der Pächter seiner Verpflichtung nicht nach, so kann der Verpächter nach fruchtloser Aufforderung des Pächter Ersatz der Kosten verlangen, die zur Ausführung der Arbeiten erforderlich sind. Bei Nichterfüllung seiner Verpflichtungen nach Satz 2 hat der Pächter die Ausführung dieser Arbeiten während des Pachtverhältnisses durch den Verpächter oder dessen Beauftragten zu dulden.

(4) Der Pächter ist verpflichtet, das Inventar im Rahmen einer ordnungsgemäßen Betriebsführung zu erhalten und gegebenenfalls zu ersetzen. Ersatzweise angeschaffte Inventargegenstände werden Eigentum des Verpächters. Der Pächter trägt auch die Gefahr des zufälligen Untergangs.

§ 7 Mängel/Schäden und Instandhaltung des Mietobjekts

...

§ 14 Kaution

(1) Der Pächter ist verpflichtet, an den Verpächter als Sicherheit für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus diesem Pachtvertrag eine Kaution in Höhe von _____  EUR zu zahlen.

(2) Der Verpächter wird die Kautionssumme nach Erhalt bei einer öffentlichen Sparkasse oder bei einer Bank zu dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen.

(3) Der Verpächter kann sich wegen seiner fälligen Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen. Der Pächter ist in diesem Fall verpflichtet, die Kautionssumme wieder auf den ursprünglichen Betrag zu erhöhen. Eine Aufrechnung des Pächters mit dem Rückzahlungsanspruch der Kaution gegen fällige Forderungen des Verpächters ist während der Pachtzeit ausgeschlossen.

(4) Nach Beendigung der Pachtzeit hat der Verpächter über die Kaution abzurechnen und die verbleibende Kautionssumme einschließlich der Zinsen an den Pächter auszuzahlen. Der Rückzahlungsanspruch des Pächters wird nach Ablauf von 2 Monaten nach der Rückgabe der Pachtsache fällig.

§ 15 Sonstige Pflichten des Verpächters

(1) Der Verpächter hat zu gewährleisten, dass eine Beheizung der Räume, soweit es die Witterung erfordert, spätestens aber ab 15. September bis 15. Mai möglich ist. Eine Temperatur von mindestens 20°C ist für die Zeit zwischen 6°°Uhr und 24°°Uhr in den beheizbaren Räumen als vertragsgemäß vereinbart.

(2) Warmwasser muss der Verpächter Tag und Nacht zur Verfügung stellen.

(3) Der Verpächter ist verpflichtet, dem Pächter alle erforderlichen Angaben schriftlich zu erteilen. Insbesondere gilt dies für die Abrechnungen über die Nebenkosten, Pachterhöhungen sowie Gebäudeflächenberechnungen.

§ 16 Beendigung des Pachtverhältnisses

...

 

(§ 2 Betriebskostenverordnung)

Aufstellung der Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:

1.     Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer.

2.     Die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe.

3.     Die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nichtöffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe.

... 

_____________, den  _____

_____                                                           ______

(Unterschrift)                                                (Unterschrift)

 

Wenn Sie Interesse an einem vollständigen und geprüften Vertrag haben, können Sie unsere Kanzlei gerne kontaktieren.

Zu diesem Vertrag gibt es zudem die Abwandlungen "Pachtvertrag über Geschäftsraum" und "Pachtvertrag über Grundstück zur landwirtschaftlichen Nutzung". Falls eine dieser Alternativen Ihr Interesse weckt kontaktieren Sie uns gern.

An dieser Stelle können Sie auf einen Lageplan zugreifen. Mit Klick auf "Lageplan anzeigen" stimmen Sie zu, dass Daten an OpenStreetMaps übermittelt werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.

Ihr Partner für Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

Standort und Bürozeiten
Bahnhofstraße 66
55218 Ingelheim am Rhein

Mo. bis Do. 09:00 - 17:00 Uhr
Fr. 09:00 bis 14:00 Uhr

Kontakt

Tel.: 06132 / 422 95 - 0
Fax.: 06132 / 422 95 - 99
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir bilden uns regelmäßig fort - Kanzlei Dr. Ingeborg Haas Ihre Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für Ingelheim, Mainz, Bodenheim und Bingen
Wir sind Mitglied im deutschen Anwaltverein - Kanzlei Dr. Ingeborg Haas Ihre Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für Ingelheim, Mainz, Bodenheim und Bingen
Fachanwalt.de
Copyright by Dr. Haas & Partner 2020 - webdesign by Webranking