Mustervertrag Steuerberatungsvertrag

 

Steuerberatungsvertrag

zwischen ______________________ - nachfolgend Auftraggeber genannt -

und _________________________________
- nachfolgend steuerlicher Berater genannt -

 

Präambel

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass statt der gesetzlichen Gebühren in Textform eine höhere oder niedrigere Gebühr vereinbart werden kann. (Hinweis nach § 4 Abs. 4 StBVV)

Dies vorausschickend vereinbaren die Parteien folgendes:

§ 1 Tätigkeiten

(1) Der Auftraggeber beauftragt den steuerlichen Berater mit der Durchführung folgender Arbeiten:  __________.

oder

(1) Der Auftraggeber beauftragt den steuerlichen Berater mit der Durchführung folgender Arbeiten (bitte ankreuzen):

...

§ 2 Vollmacht                        

Für die Vertretung vor Behörden und sonstigen Stellen ist eine Vollmacht zu erteilen. Die Vollmachtserteilung erfolgt in einer separaten Urkunde.

ergänzend

Dem Steuerberater wird vom Auftraggeber die Vollmacht und der Auftrag erteilt im Bedarfsfall Kontoauszüge und sonstige Unterlagen von der oder den Banken des Auftraggebers auf dessen Kosten anzufordern. Die Vollmachtserteilung erfolgt in einer separaten Urkunde.

§ 3 Vertragsdauer

Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertrages. Es endet mit Abschluss der Tätigkeiten nach § 1.

oder

...

§ 4 Vergütung

(1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des steuerlichen Beraters für seine Tätigkeit bemisst sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte (§ 64 StBerG). Tätigkeiten außerhalb des StBerG werden aufgrund einer gesonderten Honorarvereinbarung vergütet.

(2) Bei einer außerordentlichen Kündigung oder im Falle der Insolvenz ist die monatliche Vorauszahlung während der Vertragsdauer die pauschalierte Mindestvergütung für die laufende Buchführung bzw. die pauschalierte Vertragsstrafe.

(3) Solange die vom steuerlichen Berater geltend gemachten Ansprüche aus diesem Steuerberatungsvertrag nicht vollständig durch den Auftraggeber beglichen sind, wird dem steuerlichen Berater vonseiten des Auftraggebers ein Zurückbehaltungsrecht eingeräumt. Dieses Zurückbehaltungsrecht erstreckt sich auf die vom steuerlichen Berater angefertigten Unterlagen und auf alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen insbesondere die Buchungsbelege.

(4) Der steuerliche Berater ist berechtigt, eine gegen den Auftraggeber bestehende Gebührenforderung an einen Dritten abzutreten oder zur Einziehung zu übertragen, unabhängig davon, ob dieser als Steuerberater oder als Steuerbevollmächtigter zugelassen ist. Voraussetzung ist, dass

  1. Die Forderung rechtskräftig festgestellt und
  2. ein erster Vollstreckungsversuch fruchtlos ausgefallen      ist.

(5) Der steuerliche Berater ist unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 4 a. und Abs. 4 b. berechtigt, Gebührenforderungen an einen anderen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten abzutreten oder zur Einziehung zu übertragen.

§ 5 Haftung

...

§ 7 Datenschutz

(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und entsprechend Art. 32 DS-GVO Maßnahmen ergreifen, die ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleisten.

(2) Verarbeitet und übermittelt der Auftraggeber personenbezogene Daten an den steuerlichen Berater, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist. Folgt die Berechtigung aus einer Einwilligung des Betroffenen, so stellt der Auftraggeber dem steuerlichen Berater den Nachweis der Einwilligung auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung.

Im Falle eines Verstoßes stellt der Auftraggeber den steuerlichen Berater von Ansprüchen Dritter frei.

optional:

...

 

... , den ...

__________________

__________________

(Auftraggeber)

(Steuerlicher Berater)

 

Anlage 1

1. Abwicklung der Finanzbuchführung mit digitalen Belegen

Mandant: ___________________________________________________

1.1. Ziel

...

 

Wenn Sie Interesse an einem vollständigen und geprüften Vertrag haben, können Sie unsere Kanzlei gerne kontaktieren.

Zu diesem Vertrag gibt es zudem die Alternative "Steuerberater Einzelauftrag" und den Zusatz "Steuerberater Vergütungsvereinbarung über Pauschalvergütung". Falls Sie daran Interesse haben, kontaktieren Sie uns gerne.
 

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