Mustervertrag GbR Schenkung und Abtretung

Schenkung und Abtretung

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Schenker ist zu _____ % an der _____ GbR beteiligt.

(2) Nach § _____ des Gesellschaftsvertrages der GbR ist die Abtretung dieses Gesellschaftsanteils mit Zustimmung sämtlicher Mitgesellschafter zulässig. Sämtliche Mitgesellschafter haben gemäß Gesellschafterbeschluss vom _____ der Übertragung des Anteils zugestimmt. Der betreffende Beschluss ist diesem Vertrag als Anlage beigefügt.

oder

(2) Die Übertragung an diesem Anteil ist gem. § _____ des Gesellschaftsvertrages ohne Zustimmung der Mitgesellschafter zulässig.

oder

(2) Die Abtretung dieses Gesellschaftsanteils ist gem. § _____ des Gesellschaftsvertrages vom _____ auf Grund eines Beschlusses der übrigen Gesellschafter, der mit einfacher Mehrheit gefasst wird, zulässig. Mit Gesellschaftsbeschluss vom _____ haben die übrigen Gesellschafter mit der erforderlichen Mehrheit der Übertragung zugestimmt. Die entsprechende Beschlussfassung ist diesem Vertrag als Anlage beigefügt.

§ 2 Übertragung/Erfüllung

Der Schenker überträgt hiermit im Wege der Abtretung mit dinglicher Wirkung ab dem Stichtag seinen in § 1 genannten Anteil an der _____ GbR auf den Beschenkten, der diese Abtretung annimmt.

§ 3 Stichtag

Als Stichtag vereinbaren die Vertragsschließenden den _____, _____ Uhr.

§ 4 Schenkung

(1) Der Schenker überträgt den vorbezeichneten Anteil an der _____ GbR im Wege der Schenkung.

ergänzend

Der Beschenkte stellt den Schenker im Innenverhältnis von allen Inanspruchnahmen aufgrund von Nachhaftungstatbeständen frei.

(2) Die Schenkung erfolgt ohne jegliche Auflage.

oder

(2) Die Schenkung erfolgt unter der Auflage, dass der Schenkungsgegenstand zur Sicherung des Lebensunterhalt des Beschenkten verwendet wird.

oder

(2) Der Schenker behält sich an dem geschenkten Anteil das Nießbrauchsrecht, auf das die gesetzlichen Vorschriften insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung finden sollen, vor. Der Jahreswert des Nießbrauchsrechts wird mit _____ EUR angegeben.

oder

(2) Die Schenkung erfolgt unter der Auflage, dass der Beschenkte sich verpflichtet, den Schenker für den Fall der Pflegebedürftigkeit in seiner Wohnung aufzunehmen und dort die Pflege sicher zu stellen.

oder

(2) Der Beschenkte verpflichtet sich, an den Schenker und nach dessen Tod an dessen Ehegattin, eine Leibrente in Höhe von monatlich _____ EUR zu zahlen. Die Leibrente ist jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus fällig und auszugleichen.

ergänzend

Sobald und so oft sich der vom statistischen Bundesamt in Wiesbaden ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland auf der Basis des Jahres 2005 gleich 100 gegenüber dem Stand vom Stichtag um 10 % ändert (erhöht oder ermäßigt), verändert sich die monatliche Leibrente im entsprechenden prozentualen Verhältnis.

ergänzend

Der Schenker macht dem Beschenkten zur Auflage, dem _____ ein Vorkaufsrecht an dem geschenkten Anteil einzuräumen.

(3) Der Schenker ist berechtigt, vom schuldrechtlichen Teil dieses Vertrages durch Widerruf zurückzutreten, wenn

  1. der Schenker berechtigt wäre, dem Beschenkten sein Pflichtteil zu entziehen,
  2. über das Vermögen des Beschenkten des Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des Vertragsgegenstandes eingeleitet wird,
  3. der Beschenkte die zur Ausübung seiner Tätigkeit in der betreffenden Gesellschaft erforderliche Berufszulassung verliert,
  4. _____

für den Fall des vorstehend vereinbarten Widerrufsrecht bzw. den Fall der gesetzlichen Widerrufsrechte, erklärt der Beschenkte schon jetzt die Rückabtretung seines Gesellschaftsanteils an den Schenker.

§ 5 Sonstige Vereinbarungen

(1) Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, sind die Vertragsschließenden verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

(2) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(3) Nebenabreden haben die Parteien nicht getroffen.

oder

(3) Der vorliegende Vertrag wird in zwei Exemplaren ausgefertigt. Jeder Vertragspartner erhält eine Vertragsausfertigung.

..., den ....

__________________
(Unterschrift)

__________________
(Unterschrift)

An dieser Stelle können Sie auf einen Lageplan zugreifen. Mit Klick auf "Lageplan anzeigen" stimmen Sie zu, dass Daten an OpenStreetMaps übermittelt werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.

Ihr Partner für Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

Standort und Bürozeiten
Bahnhofstraße 66
55218 Ingelheim am Rhein

Mo. bis Do. 09:00 - 17:00 Uhr
Fr. 09:00 bis 14:00 Uhr

Kontakt

Tel.: 06132 / 422 95 - 0
Fax.: 06132 / 422 95 - 99
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir bilden uns regelmäßig fort - Kanzlei Dr. Ingeborg Haas Ihre Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für Ingelheim, Mainz, Bodenheim und Bingen
Wir sind Mitglied im deutschen Anwaltverein - Kanzlei Dr. Ingeborg Haas Ihre Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für Ingelheim, Mainz, Bodenheim und Bingen
Fachanwalt.de
Copyright by Dr. Haas & Partner 2020 - webdesign by Webranking