Mustervertrag GbR Sicherungsabtretung

Herrn/Frau _________________________
- nachfolgend Sicherungsgeber genannt -

und

Herrn/Frau __________________________
- nachfolgend Sicherungsnehmer genannt -

schließen folgenden

Sicherungsabtretungsvertrag

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Sicherungsgeber ist zu _____ % an der _____ GbR beteiligt.

(2) Nach § _____ des Gesellschaftsvertrages der GbR ist die Abtretung dieses Gesellschaftsanteils mit Zustimmung sämtlicher Mitgesellschafter zulässig. Die Mitgesellschafter haben gemäß Gesellschafterbeschluss vom ______ einstimmig der Übertragung des Anteils zugestimmt. Der betreffende Beschluss ist diesem Vertrag als Anlage beigefügt.

oder

(2) Die Übertragung an diesem Anteil ist gem. § _____ des Gesellschaftsvertrages ohne Zustimmung der Mitgesellschafter zulässig.

oder

(2) Die Abtretung dieses Gesellschaftsanteils ist gem. § ______ des Gesellschaftsvertrages vom _____ auf Grund eines Beschlusses der übrigen Gesellschafter, der mit einfacher Mehrheit gefasst wird, zulässig. Mit Gesellschaftsbeschluss vom _____ haben die übrigen Gesellschafter mit der erforderlichen Mehrheit der Übertragung zugestimmt. Die entsprechende Beschlussfassung ist diesem Vertrag als Anlage beigefügt.

§ 2 Übertragung/Erfüllung

Der Sicherungsgeber überträgt hiermit im Wege der Abtretung mit dinglicher Wirkung ab dem _____ seinen in § 1 genannten Anteil an der _____ GbR auf den Sicherungsnehmer, der diese Abtretung annimmt.

§ 3 Sicherungsabrede

(1) Der Sicherungsnehmer hat dem Sicherungsgeber gemäß Vertrag vom _____ ein Darlehen in Höhe von _____ EUR zuzüglich _____ % Zinsen p.a. gewährt. Die diesem Vertrag zu Grunde liegende Abtretung des Anteils des Sicherungsgebers an der _____ GbR erfolgt zur Sicherung dieses Darlehensverhältnisses.

(2) Die Sicherungsabtretung wird den Mitgesellschaftern offen gelegt.

oder

(2) Die Offenlegung der Abtretung erfolgt erst, wenn der Sicherungsgeber seine Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht fristgemäß nachkommt.

(3) Der Sicherungsgeber bleibt berechtigt, die Rechte aus dem sicherungshalber abgetretenen Gesellschaftsanteil selbst auszuüben.

(4) Der Sicherungsgeber verpflichtet sich, den Sicherungsnehmer unverzüglich über Veränderungen in den Verhältnissen in der Gesellschaft (insbesondere Vermögen, langfristige Vertragsverhältnisse, Prozesse oder Gesellschafterverhältnisse) zu unterrichten. In jedem Fall ist er verpflichtet, monatlich eine betriebswirtschaftliche Auswertung vorzulegen.

ergänzend

Der Sicherungsgeber wird das Stimmrecht nur entsprechend den Weisungen des Sicherungsnehmers ausüben.

(5) Der Sicherungsnehmer ist berechtigt, sämtliche Rechte aus dem Gesellschaftsanteil, inklusive dessen Verwertung, selbst auszuüben, sobald der Sicherungsgeber seine Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag vom _____ nicht pünktlich erfüllt.

ergänzend

Der Sicherungsnehmer ist auch berechtigt, die Rechte aus dem übertragenen Anteil selbst auszuüben bzw. dessen Verwertung zu betreiben, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass es zu einer wertmäßigen Verschlechterung des Sicherungsgegenstandes kommt.

(6) Sobald der Sicherungsgeber das besicherte Darlehen einschließlich aller Nebenansprüche zurückgezahlt hat, ist der Sicherungsnehmer verpflichtet, den Gesellschaftsanteil zurück zu übertragen.

ergänzend

(7) In Übereinstimmung mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ist der Sicherungsnehmer berechtigt, den Gesellschaftsanteil im Verwertungsfall freihändig zu verkaufen oder anderweitig zu verwerten. Insoweit ist er zu einer öffentlichen Versteigerung des Anteils berechtigt. Der Sicherungsgeber kann die öffentliche Versteigerung statt des freihändigen Verkaufs vom Sicherungsnehmer verlangen.

§ 4 Sonstige Vereinbarungen

(1) Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, sind die Vertragsschließenden verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

(2) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(3) Nebenabreden haben die Parteien nicht getroffen.

ergänzend

Der vorliegende Vertrag wird in zwei Exemplaren ausgefertigt. Jeder Vertragspartner erhält eine Vertragsausfertigung.

..., den ....

__________________
(Unterschrift)

__________________
(Unterschrift)

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