Mustervertrag Handelsvertretervertrag

 

Handelsvertretervertrag
zwischen ______________________

- nachfolgend Unternehmer genannt -

und ______________________________

- nachfolgend Handelsvertreter genannt -

§ 1 Gegenstand des Vertrages

(1) Der Unternehmer betraut den Handelsvertreter mit dem Vertrieb seiner in der Anlage zu diesem Vertrag angegebenen Produkte. Der Handelsvertreter ist selbständig tätig, er teilt sich seine Arbeitszeit frei ein.

(2) Der Handelsvertreter ist nicht Bezirksvertreter oder Alleinvertreter. Der Unternehmer darf sowohl selbst als auch durch andere Vertreter Geschäfte vermitteln.

§ 2 Vertragsdauer

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann im ersten Jahr der Vertragsdauer mit einer Frist von einem Monat, im zweiten Jahr mit einer Frist von zwei Monaten und im dritten bis fünften Jahr mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Nach einer Vertragsdauer von fünf Jahren kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist nur für den Schluss eines Kalendermonats zulässig.

oder

...

§ 3 Pflichten des Handelsvertreters

(1) Der Handelsvertreter hat die Interessen des Unternehmers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen; er wird für den Unternehmer ausschließlich persönlich tätig.

(2) Der Handelsvertreter hat für den Unternehmer Geschäfte mit Dritten zu vermitteln. Der Abschluss der Geschäfte erfolgt durch den Unternehmer unmittelbar. Der Handelsvertreter ist insoweit nicht bevollmächtigt, insbesondere auch nicht zum Einzug von Forderungen.

Der Handelsvertreter verpflichtet sich, Dritten gegenüber nicht den Eindruck zu erwecken, es bestünde eine Abschlussvollmacht; er ist ferner verpflichtet, die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses ausschließlich auf den ihm von dem Unternehmer zur Verfügung gestellten Formularen festzuhalten.

Der Handelsvertreter ist verpflichtet, die in Betracht kommenden Kunden im Vertragsgebiet regelmäßig, mindestens jedoch monatlich einmal zu besuchen und die bestehenden Geschäftsbeziehungen auszubauen.

Er hat dem Unternehmer die erforderlichen Nachrichten zu geben, insbesondere ihm von jeder Geschäftsvermittlung unverzüglich Mitteilung zu machen, ferner über den Stand der Bemühungen und die Aussicht auf Abschlüsse.

Die Kreditwürdigkeit der Kunden hat der Handelsvertreter, soweit möglich, eigenverantwortlich zu prüfen; mangels Vorliegen von Indizien für eine fehlende Kreditwürdigkeit des Kunden darf sich der Handelsvertreter der ihm bekannten allgemeinen Auffassung über die Bonität des Kunden anschließen.

 Gehen dem Handelsvertreter Hinweise über Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden zu, hat er diese Hinweise unverzüglich dem Unternehmer zur Kenntnis zu geben.

ergänzend

Der Handelsvertreter hat über alle Geschäftsgeheimnisse des Unternehmers während der Dauer des Vertrags und nach Beendigung des Vertrags Stillschweigen zu bewahren.

ergänzend

...

§ 6 Provision

(1) Aus Geschäften, die während der Vertragsdauer mit Mitwirkung des Handelsvertreters abgeschlossen werden, erhält der Handelsvertreter nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen eine Provision.(2) Für ein Geschäft, welches erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses abgeschlossen wird, erhält der Handelsvertreter eine Provision nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 87 Abs. 3 HGB.

...

 

... , den ...

______________________

____________________

(Unterschrift)

(Unterschrift)

 

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Zu diesem Vertrag gibt es zudem die Abwandlung "Handelsvertretervertrag - Einzelvertreter" und "Handelsvertretervertrag - Bezirksvertreter". Falls Sie eine dieser Alternativen interessiert kontaktieren Sie uns gerne.

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