Mustervertrag Homeoffice

Telearbeitsvertrag

Zusatzvereinbarung alternierende Heimarbeit zum bestehenden Arbeitsvertrag

zwischen

[nachfolgend Arbeitgeber]

und

[nachfolgend Arbeitnehmer]

§ 1 Gegenstand der Zusatzvereinbarung

Die vorliegende Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer regelt zusätzlich zum Arbeitsvertrag und dem jeweils gültigen Tarifvertrag die Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung in Form der alternierenden Heimarbeit. Der Arbeitnehmer erbringt auf der Grundlage dieser Vereinbarung seine Arbeitsleistung teilweise an einem Arbeitsplatz in seiner Wohnung (häusliche Arbeitsstätte) und teilweise im Betrieb des Arbeitgebers (betriebliche Arbeitsstätte). Ein Rechtsanspruch auf alternierende Heimarbeit wird nicht begründet.

§ 2 Anwendbare Normen

Grundlage dieser Vereinbarung ist der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer abgeschlossene Arbeitsvertrag vom ____________, unter Einbezug des jeweils anwendbaren Tarifvertrags.

§ 3 Beginn des Heimarbeitsverhältnisses

(1) Der Arbeitnehmer nimmt die alternierende Heimarbeit am ____________ auf.

(2) Das Heimarbeitsverhältnis ist bis zum ___________ befristet.

(3) Das Heimarbeitsverhältnis verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern es nicht zwei Wochen vor dem Ablauf der Befristung von einer Partei gekündigt wird.

§ 4 Arbeitsort

(1) Arbeitsorte sind alternierend der Betrieb des Arbeitgebers in [bitte ergänzen] und die Wohnung des Arbeitnehmers in [Adresse bitte ergänzen] gemäß der in § 7 festgelegten Arbeitszeitaufteilung.

(2) Bei den im Betrieb zu leistenden Arbeiten wird dem Arbeitnehmer ein für die Aufgabenerledigung geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf einen persönlichen Arbeitsplatz besteht nicht.

(3) Der häusliche Heimarbeitsplatz muss sich in der Wohnung des Arbeitnehmers befinden, der für den dauernden Aufenthalt zugelassen und vorgesehen und für die Aufgabenerledigung unter Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen geeignet ist. Sofern es sich dabei um einen vom Arbeitnehmer angemieteten Raum handelt, weist dieser nach, dass der Eigentümer mit der Nutzung als Heimarbeitsplatz einverstanden ist.

(4) Kann die Arbeitsleistung durch Störungen oder Schäden an den Arbeitsmitteln nicht am häuslichen Arbeitsplatz erbracht werden, ist die Arbeitsleistung auf Verlangen des Arbeitgebers am betrieblichen Arbeitsplatz zu erbringen.

§ 5 Direktionsrecht

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