Mustervertrag Kauf Unternehmen/Geschäft

 

Zwischen ___________________
- nachfolgend Verkäufer genannt -

und ______________________
- nachfolgend Käufer genannt -

wird folgender

Unternehmenskaufvertrag

geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Verkäufer verkauft das von ihm betriebene Geschäft in _____ an den Käufer.

(2) Hierzu zählen alle in der Anlage I zum Stichtag nach § 2 Abs. 1 erfassten aktiven Wirtschaftsgüter. Anlage I wird entsprechend dem Verfahren einer vor- und nachverlagerten Inventur bis zum Stichtag nach § 2 Abs. 3 fortgeschrieben (Anlage II). Beide Anlagen (I und II) sind Vertragsbestandteil. Darüber hinaus werden verkauft und abgetreten:

  • Kundendatei,
  • Geschäftsbücher für den Zeitraum der Aufbewahrungspflicht (§ 147 AO 1977) und alle die mit dem Geschäftsbetrieb in Verbindung stehenden Unterlagen,
  • geringwertige Wirtschaftsgüter,
  • Verträge _____.

oder

(2) Hierzu zählen alle nach Steuerrecht bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter, ausgenommen:

...

§ 3 Kaufpreis

(1) Der Käufer verpflichtet sich, an den Verkäufer einen Kaufpreis in Höhe von _____ EUR zu zahlen. Der Kaufpreis ist am Stichtag fällig.

oder

(1) Als Kaufpreis verpflichtet sich der Käufer, an den Verkäufer und nach dessen Tod an dessen Ehegattin, eine Leibrente in Höhe von monatlich _____ EUR zu zahlen. Die Leibrente ist jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus fällig und auszugleichen.

ergänzend

Sobald und so oft sich der vom statistischen Bundesamt in Wiesbaden ermittelte Verbraucherpreis- oder Nachfolgeindex für Deutschland Basis 2005 = 100 gegenüber dem Stand vom Stichtag um 10 % ändert (erhöht oder ermäßigt), verändert sich die monatliche Leibrente im entsprechenden prozentualen Verhältnis.

oder

Der Kaufpreis ist in _____ gleichen monatlichen Raten zu je _____ EUR auszugleichen. Die Ratenzahlungen sind jeweils zum 1. eines Monats fällig. Erstmals am _____.

oder

Der Käufer verpflichtet sich, zur Sicherung des Kaufpreises dem Verkäufer per Stichtag eine unbedingt unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank über _____ EUR auszuhändigen.

(2) Zahlt der Käufer erst nach dem vereinbarten Fälligkeitstermin, ist der Kaufpreis bis zum Zahlungstag mit _____ % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Eine Stundung ist mit der Abrede nicht verbunden.

§ 4 Zusicherungen des Verkäufers

Der Verkäufer gewährleistet und sichert zum Stichtag nach § 2 Abs. 1 sowie bis zum Stichtag nach § 2 Abs. 3 Folgendes zu:

(1) Die in der Anlage III Vertragsbestandteil gewordene Einnahmenüberschussrechnungen für die Jahre _____ bis _____ gibt zutreffend die Ertrags- und Finanzlage zu den Stichtagen und für die Abrechnungsperioden wieder. Sie sind bis einschließlich _____ im Rahmen einer Außenprüfung im Sinne der §§ 193 ff. AO ohne Beanstandungen von der Finanzverwaltung geprüft. 

(2)

  1. Der Vertragsgegenstand nach § 1 befindet sich uneingeschränkt im Eigentum des Ver-/Käufers, ohne dass hierauf Rechte Dritter lasten.
  2. Änderungen des in § 1 aufgeführten Anlagevermögens bedürfen der Einwilligung des Käufers, und Änderungen des Vorratsvermögens sind nur innerhalb der Höchstmengen/-Preise und Mindestmengen vorzunehmen.
  3. Alle übernommenen Forderungen sind in voller Höhe unstrittig.

oder

...

§ 6 Übertragung der Wirtschaftsgüter

(1) Der Verkäufer überträgt die beweglichen Wirtschaftsgüter frei von jeglichen Rechten Dritter, soweit sich aus der Anlage I nicht etwas anderes ergibt.

(2) Das Eigentum an diesen Wirtschaftsgütern wird gem. § 3 Abs. 2 am _____ übertragen.

(3) Unabhängig von der tatsächlichen Eigentumsübertragung ist der Käufer berechtigt, am Stichtag gem. § 2 Abs. 3 die besitzfähigen Wirtschaftsgüter, die er noch nicht in Besitz hat, in Besitz zu nehmen.

§ 7 Arbeitnehmer

...

§ 10 Sonstige Pflichten des Verkäufers

(1) Der Verkäufer verpflichtet sich zur überleitenden Mitarbeit nach der Übergabe. Einzelheiten werden in einem besonderen Beratungsvertrag vereinbart.

(2) Erstreckt sich eine steuerliche Außenprüfung auf Zeiträume vor dem Übergang, so sind dem Verkäufer bzw. einem von ihm beauftragten steuerlichen Berater alle diesen Zeitraum betreffenden Bücher und Unterlagen zugänglich zu machen. Auf seine Kosten kann er für Zwecke der Außenprüfung Abschriften und Fotokopien anfertigen.

...

 

..., den ...

(Unterschrift)

(Unterschrift)

 

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