Mustervertrag Kaufvertrag über eine Kanzlei

 

Zwischen ___________________

- nachfolgend Verkäufer genannt -und ______________________

- nachfolgend Käufer genannt -wird folgender

Kaufvertrag
 

geschlossen:

 

§ 1 Vertragsgegenstand                        

(1) Der Verkäufer verkauft die von ihm in _____ unter seinem Namen betriebene Kanzlei. (2) Hierzu zählt der bestehende Mandantenstamm. Die Mandanten werden anonymisiert in der Anlage I, die Bestandteil des Vertrags wird, aufgelistet. Weiter zählt zur verkauften Steuerberatungskanzlei das sich aus der Anlage II ergebende Inventar. Die Anlage II wird ebenfalls Vertragsbestandteil.

(3) Betriebliche Verbindlichkeiten in Höhe von _____ EUR werden vom Käufer nicht übernommen.oder

(3) Folgende, einzeln aufgeführte Verbindlichkeiten werden vom Käufer übernommen, sofern der Gläubiger zustimmt:

  • Warenverbindlichkeiten gegenüber der Firma _____,
  • Bankverbindlichkeiten gegenüber der _____ Bank,      Zweigstelle _____, Kontonummer _____.

ergänzend

Folgende, einzeln aufgeführte Forderungen werden vom Käufer nicht übernommen:

  • Forderung in Höhe von _____ gegenüber der Firma _____,      Rechnung vom _____, Nummer _____,
  • Forderung in Höhe von _____ gegenüber der Firma _____,      Rechnung vom _____, Nummer ______ 

§ 3 Kaufpreis

(1) Der Käufer verpflichtet sich, an den Verkäufer einen Kaufpreis in Höhe von _____ EUR zu zahlen. Der Kaufpreis ist am Stichtag fällig.oder

(1) Als Kaufpreis verpflichtet sich der Käufer, an den Verkäufer und nach dessen Tod an dessen Ehegattin, eine Leibrente in Höhe von monatlich _____ EUR zu zahlen. Die Leibrente ist jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus fällig und auszugleichen.

ergänzend

§ 4 Zusicherungen des Verkäufers

(1) Der Verkäufer sichert hinsichtlich des verkauften Inventars zu, dass sich dieses frei von Rechten Dritter in seinem Eigentum befindet. (2) Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr dafür, dass der übergegangene Mandantenstamm künftig fortbesteht oder die der Kaufpreisermittlung zu Grunde gelegten Umsätze künftig aufrecht erhalten werden können.…

§ 6 Übertragung der Wirtschaftsgüter

(1) Der Verkäufer überträgt die beweglichen Wirtschaftsgüter frei von jeglichen Rechten Dritter, soweit sich aus der Anlage I nicht etwas anderes ergibt.(2) Das Eigentum an diesen Wirtschaftsgütern wird gem. § 2 Abs. 3 am _____ übertragen.(3) Unabhängig von der tatsächlichen Eigentumsübertragung ist der Käufer berechtigt, am Stichtag gem. § 2 Abs. 3 die besitzfähigen Wirtschaftsgüter, die er noch nicht in Besitz hat, in Besitz zu nehmen.(4) Die mandatsbezogenen Unterlagen und Akten werden erst nach einer entsprechenden Zustimmungserklärung des betroffenen Mandanten übergeben. Auch bereits abgeschlossene Vorgänge, die Mandanten betreffen, die einem Übergang des Mandats zugestimmt haben, werden ebenfalls an den Erwerber übergeben.(5) Der Erwerber verpflichtet sich, unter Beachtung der zivil- und strafrechtlichen Verjährungsfristen die übergebenen Unterlagen und Akten aufzubewahren und sie gegebenenfalls im Rahmen von Haftungs- oder Strafverfahren dem Verkäufer bzw. dessen Rechtsnachfolger zu übergeben.Die Akten und Unterlagen, die Mandatsverhältnisse betreffen, die nicht auf den Erwerber übergehen, werden weiterhin vom Verkäufer aufbewahrt.

§ 7 Arbeitnehmer

§ 9 Honorarabgrenzung

(1) Dem Veräußerer stehen die Honorare zu, die für Leistungen abgerechnet werden, die vor dem Stichtag erbracht wurden. Soweit diese Honorare beim Erwerber eingehen, hat er sie unverzüglich an den Veräußerer weiterzuleiten.(2) Beim Veräußerer eingegangene Vorschlusszahlungen, die Leistungen betreffen, die nach dem Stichtag zu erbringen sind, muss der Veräußerer an den Erwerber weiterleiten.(3) Zur Überprüfung der gegenseitigen Forderungen räumen sich der Veräußerer und der Erwerber gegenseitig ein Einsichtsrecht in die Bücher und sonstigen Unterlagen ein. Sie sind befugt, dieses Einsichtsrecht auch von einer anderen Person ausüben zu lassen, die von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet und sachkundig ist.

§ 11   Laufende Verträge

Der Käufer tritt in die in der Anlage V genannten laufenden Verträge, die der Veräußerer abgeschlossen hat, ein. Ihm ist Gelegenheit gegeben worden, sämtliche Vertragsverhältnisse einzusehen.

ergänzend

Soweit erforderlich, holt der Veräußerer bis zum _____ das schriftliche Einverständnis der Vertragspartner ein.


 

... , den ....

__________________

__________________

(Unterschrift, Verkäufer)

(Unterschrift, Käufer)

   

Anlage I: Mandantenliste

Anlage II: Inventar

Anlage III: Arbeitnehmer/Verträge

Anlage IV: Betriebsvereinbarungen

Anlage V: Laufende Verträge

 

Wenn Sie Interesse an einem vollständigen und geprüften Vertrag haben, können Sie unsere Kanzlei gerne kontaktieren.
 

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