Mustervertrag Mietvertrag über Geschäftsräume

Mietvertrag über Geschäftsraum

zwischen ____________________
(Name und vollständige Anschrift sowie Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer)
- nachfolgend Vermieter genannt -

und _____________________
- nachfolgend Mieter genannt -

Rechnungsnummer/Vertragsnummer _____________________( zum Zwecke des Vorsteuerabzugs)

 

§ 1 Mietgegenstand und Mietgebrauch                        

(1) Der Vermieter vermietet dem Mieter das Grundstück ________ (Straße, Nr. in PLZ Stadt) samt dem darauf errichteten Gebäude zum Betrieb eines/einer ________. Die Gesamtnutzungsfläche beträgt ________.

oder

(1) Der Vermieter vermietet dem Mieter die Geschäftsräume ________ Straße, ________ Nr. _____, ____Stock in ________ (PLZ Stadt). Die Gesamtnutzungsfläche beträgt ________ .

ergänzend

 

§ 2 Miete / Betriebskosten

(1) Die Miete beträgt monatlich ____ Euro.

oder

(1) Die monatliche Miete beträgt _____ % des vom Mieter erzielten Jahresnetto-Umsatzes und ist in 12 gleichen monatlichen Abschlagszahlungen zu leisten. Für das erste Jahr vereinbaren die Parteien einen monatlichen Abschlag in Höhe von _____ Euro.

 

§ 3 Verteilung und Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten

(1) Die Betriebskosten im Sinne des § 2 der Betriebskostenverordnung werden nach den gesetzlichen Bestimmungen auf die Mieter umgelegt (vgl. § 2 Betriebskostenverordnung, der diesem Vertrag als Anlage beigefügt ist und Bestandteil wird). Wo derartige Bestimmungen fehlen, erfolgt die Verteilung nach billigem Ermessen des Vermieters (Verhältnis der Mietflächen zueinander oder Messgeräte).

oder

 

§ 4 Mietzeit

(1) Das Mietverhältnis ist von unbestimmter Dauer. Es beginnt am ___________ und läuft auf unbestimmte Zeit.

oder

(1) Das Mietverhältnis beginnt am ____________ und endet am ______________. Es verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Mietzeit gekündigt wird.

Das Recht des Vermieters, die Miete zu erhöhen, bleibt durch diese Befristung unberührt.

oder

 

§ 6 Schönheitsreparaturen

(1) Der Mieter ist verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabständen die Schönheitsreparaturen durchzuführen.

(2) Hat der Mieter die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten auszuführen, soweit nicht der neue Mieter sie auf seine Kosten - ohne Berücksichtigung im Mietpreis - übernimmt oder dem Vormieter diese Kosten erstattet. Werden Schönheitsreparaturen wegen des Zustands der Räume bereits während der Mietdauer notwendig, um nachhaltige Schäden an der Substanz der Mieträume zu vermeiden oder zu beseitigen, sind die erforderlichen Arbeiten jeweils unverzüglich auszuführen.

 

§ 7 Mängel/Schäden und Instandhaltung des Mietobjekts

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Er hat für die ordnungsgemäße Reinigung der Mietsache und für die ausreichende Lüftung und Heizung der ihm überlassenden Räume zu sorgen.

(2) Zeigt sich ein nicht nur unwesentlicher Mangel oder wird eine Vorkehrung zum Schutze der Mietsache oder des Grundstücks gegen eine nicht vorgesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 9 Untervermietung

(1) Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der gemieteten Sache einem Dritten zu überlassen, insbesondere die Sache weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen.

oder

(1) Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache unter zu vermieten. Hierbei hat er aber die vertraglichen Einschränkungen zu beachten, denen er unterliegt.

(2) Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten beim Gebrauch zu Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.

 

§ 12 Konkurrenzschutz

Der Vermieter verpflichtet sich während der gesamten Mietzeit auf dem in seinem Eigentum befindlichen Nachbargrundstück ____________ (Straße, Nummer) in ____________ (PLZ, Stadt) weder selbst ein ______________ Gewerbe zu betreiben, noch das Grundstück an ein Unternehmen der ______________ Branche zu vermieten.

§ 13 Betreten der Mieträume durch den Vermieter

 

§ 14 Kaution

(1) Der Mieter ist verpflichtet, an den Vermieter als Sicherheit für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus diesem Mietvertrag eine Kaution in Höhe von ______ EUR zu zahlen.

(2) Der Vermieter wird die Kautionssumme nach Erhalt bei einer öffentlichen Sparkasse oder bei einer Bank zu dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen.

 

§ 17 Beendigung des Mietverhältnisses

Der Mieter ist verpflichtet, zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt besenrein und vollständig geräumt zu übergeben. Ist dies nicht zum Beendigungszeitpunkt der Fall, ist er ohne weitere Mahnungen in Verzug. Der Vermieter ist berechtigt, die Reinigung und Räumung auf Kosten des Mieters durch eine Fachfirma durchführen zu lassen.

 

§ 18 Sonstiges

 

(§ 2 Betriebskostenverordnung) Aufstellung der Betriebskosten

 

..., den ...

(Unterschrift)

(Unterschrift)

 

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