Mustervertrag Mietvertrag über Wohnraum

 

Mietvertrag

zwischen ____________________
- nachfolgend Vermieter genannt -

und ______________________
- nachfolgend Mieter genannt -

 

§ 1 Mietgegenstand und Mietgebrauch                        

(1) Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken im Haus Nr. _____ in der ____________ in ________________ die folgenden Räume_______ Zimmer __________ Küche, ____________ Bad/Dusche/WC, _______ Diele, ___________ Balkon, __________ Kellerräume mit der Nr. ________, Bodenräume/Speicher, __________ Garage/Stellplatz, ________ Garten, ______ gewerblich genutzte Räume.

Die Wohnfläche beträgt _____ m². Die Größe des Balkons beträgt zusätzlich ____ m². Der Mieter erhält einen Grundrissplan mit qm-Angaben der einzelnen Zimmer.

ergänzend

 

§ 2 Miete

(1) Die Miete beträgt monatlich ______ EUR.

oder

(1) Die monatliche Miete beträgt _______ EUR, ab dem ________ erhöht sie sich auf __________EUR.

oder

 

§ 3 Verteilung und Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten

(1) Die Betriebskosten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen auf die Mieter umgelegt. Wo derartige Bestimmungen fehlen, erfolgt die Verteilung nach billigem Ermessen des Vermieters (Kopfzahl der Bewohner, Verhältnis der Wohnflächen zueinander oder Messgeräte).

oder

 

§ 4 Mietzeit

(1) Das Mietverhältnis ist von unbestimmter Dauer. Es beginnt am ___________ und läuft auf unbestimmte Zeit.

oder

(1) Das Mietverhältnis beginnt am ____________ und endet am ______________. Es verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Mietzeit gekündigt wird.

Das Recht des Vermieters, die Miete zu erhöhen, bleibt durch diese Befristung unberührt

Die Befristung erfolgt aus folgendem Grund: ________________________________

oder

 

§ 6 Schönheitsreparaturen

(1) Während der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten die Ausführung der erforderlichen Schönheitsreparaturen in der bei Einzug renovierten Wohnung.

 

§ 7 Mängel/Schäden und Instandhaltung der Wohnung

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Er hat für die ordnungsgemäße Reinigung der Mietsache und für die ausreichende Lüftung und Heizung der ihm überlassenden Räume zu sorgen.

(2) Zeigt sich ein nicht nur unwesentlicher Mangel oder wird eine Vorkehrung zum Schutze der Mietsache oder des Grundstücks gegen eine nicht vorgesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 10 Untervermietung

(1) Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der gemieteten Sache einem Dritten zu überlassen, insbesondere die Sache weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund für die Verweigerung vorliegt oder der Wohnraum übermäßig belegt würde oder sonst dem Vermieter die Überlassung nicht zugemutet werden kann.

oder

(1) Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache unterzuvermieten. Hierbei hat er aber die vertraglichen Einschränkungen zu beachten, denen er unterliegt.

oder

 

§ 13 Tierhaltung

(1) Der Mieter ist berechtigt, in der Wohnung Haustiere zu halten, soweit deren Anzahl und Größe das allgemein übliche Maß nicht übersteigt.

(2) Wenn die Hausgemeinschaft sich durch die Tierhaltung belästigt fühlt, kann der Vermieter der Tierhaltung widersprechen.

oder

 

§ 16 Betreten der Mieträume durch den Vermieter

(1) Der Vermieter oder die von ihm Beauftragten dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres Zustands oder zum Ablesen von Messgeräten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung während der üblichen Besuchszeiten betreten. Auf eine persönliche Verhinderung des Mieters ist Rücksicht zu nehmen.

 

§ 18 Kaution

(1) Der Mieter ist verpflichtet, an den Vermieter als Sicherheit für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus diesem Mietvertrag eine Kaution in Höhe von ______ EUR zu zahlen.

Der Mieter ist berechtigt, die Mietsumme in 3 Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

(2) Der Vermieter wird die Kautionssumme nach Erhalt bei einer öffentlichen Sparkasse oder bei einer Bank zu dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen.

 

§ 20 Mieter als Personenmehrheit

(1) Mehrere Personen als Mieter werden als ein Mieter verstanden und haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis gesamtschuldnerisch.

(2) Die Mieter bevollmächtigen sich hiermit gegenseitig zur Abgabe und Annahme von Erklärungen mit Wirkung für und gegen jede Person.

 

(§ 2 Betriebskostenverordnung) Aufstellung der Betriebskosten

 

..., den ...

(Unterschrift)

(Unterschrift)

 

Anlage 2

Hausordnung

 

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